
E-Bike oder Pedelec: Das sind die Unterschiede
Ein Pedelec (Pedal Electric Cycle) ist ein Fahrrad, bei dem ein Elektromotor unterstützend zum Treten des Fahrers arbeitet. Der Motor unterstützt den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Ein e-Bike (Elektrofahrrad) hingegen hat einen stärkeren Motor und kann auch ohne Treten des Fahrers betrieben werden. E-Bikes haben in der Regel eine höhere Höchstgeschwindigkeit als Pedelecs.
Ein E-Bike ist per Definition ein Kleinkraftrad mit folgenden Merkmalen:
- Motorleistung bis 500 Watt
- E-Bikes mit mehr als 500 Watt starken Motoren benötigen zum Teil Motorradbauteile, wie zum Beispiel bei der Beleuchtung oder den Reifen
- Ein Fahrgeschwindigkeitsregulator (Gasgriff) ist notwendig
- Das Fahren mit reiner Motorleistung ist möglich
- Bis 20 km/h mit reiner Motorleistung besteht keine Helmpflicht
Für das Fahren mit E-Bikes gelten folgende Bedingungen:
- Helmpflicht, wenn das E-Bike mit reiner Motorkraft schneller als 20 km/h fahren kann
- Mofaprüfbescheinigung oder entsprechender Führerschein erforderlich (bei Geburtsdatum ab 01.04.1965)
- Versicherungspflicht (Kleinkraftrad, ca. 65 Euro / Jahr)
- Eingeschränkte Radwegebenutzung
Ein Pedelec ist ein spezielles E-Bike mit folgenden Merkmalen:
- Die Motorleistung beträgt maximal 250 Watt
- Der Motor dient nur als Trethilfe, d. h. der Fahrer muss in die Pedale treten, um Motorunterstützung zu erhalten
- Die Motorleistung muss mit steigender Geschwindigkeit progressiv abnehmen
- Bei 25 km/h muss der Motor abschalten
Pedelecs müssen alle relevanten EU Normen wie zum Beispiel die Richtlinie 2004/108/EG
über die elektromagnetische Verträglichkeit erfüllen. Sie müssen einen CE Aufkleber sowie
eine CE Konformitätserklärung in der Bedienungsanleitung aufweisen, die in der
Amtssprache des jeweiligen Ausstellungslandes verfasst sein muss. Werden die genannten
Voraussetzungen erfüllt, gelten für ein Pedelec die gleichen Bedingungen wie für ein Fahrrad:
- Keine Helmpflicht
- Keine Führerschein- oder Mofaprüfbescheinigungspflicht
- Keine Versicherungspflicht
- Keine Altersbeschränkung
- Radwegbenutzungspflicht (sofern vorhanden)
Eine Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h, die hin und wieder bei Pedelecs zu finden ist,
erfordert das Mitführen einer Mofaprüfbescheinigung, wenn der Fahrer nach dem 1.4.1965
geboren ist.
Oft wird der Begriff E-Bike als Oberbegriff für alle Zweiräder mit Elektromotor verwendet,
einschließlich Pedelecs. Eine Mischform stellt das schnelle Pedelec oder auch Speed Pedelec
dar, welche mit Tretunterstützung bis 45 km/h schnell sind und für die die gleichen
Bedingungen wie für Kleinkrafträder erfüllt sein müssen. Kurioserweise existiert für diese
Fahrzeugklasse jedoch noch keine Helmpflicht. Pedelec ist übrigens ein Kunstwort und ist aus
den Begriffen „Pedal“ und „Electric Cycle“ zusammengesetzt.